Neue Strukturen im Basler Psi Verein

Die Gründung der Basler Psi-Veranstaltungen GmbH von Lucius Werthmüller

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Gegründet im Jahr 1967 erhielt der Basler Psi-Verein 1997 den Status eines gemeinnützigen Vereins zugesprochen. Dieser bewirkte eine Steuerbefreiung und die Berechtigung Spenden an den Verein steuerlich abzusetzen. Vor allem führte er aber zu einem Imagegewinn und dazu, dass wir uns von rein kommerziellen Veranstaltern abheben konnten.

In den letzten zwölf Jahren ist der Verein in erheblichem Masse gewachsen. Während die Zahl der Mitglieder von 1980 bis 2004 immer bei rund 400 lag, ist sie seit 2004 kontinuierlich auf über 2‘000 angestiegen. Das Angebot wurde durch die Initiative neuer Mitarbeiter massiv ausgebaut. Es wurde zunehmend klar, dass die Zeiten sich geändert und die Bedürfnisse der potenziellen Mitglieder sich gewandelt haben. Bestätigt wurde dies dadurch, dass wir zusehen mussten, wie 2012 die von Dr. Theo Locher 1966 gegründete Schweizerische Vereinigung für Parapsychologie (SVPP) sich auflöste und nur zwei Jahre später die älteste und traditionsreichste Vereinigung für Parapsychologie, die Schweizer Parapsychologische Gesellschaft (SPG) die Segel streichen musste.

Im Juni 2015 hat der BPV einen Brief von der Steuerbehörde erhalten, in der diese angekündigt hat, dem BPV die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Begründet wurde dies damit, dass bei einer steuerbefreiten Institution die kommerzielle Tätigkeit untergeordnet sein müsse und dies beim BPV nicht mehr gegeben sei. Wir haben uns daraufhin rechtlich beraten lassen und die Optionen ausgelotet. Daraufhin hatte ich im Dezember 2015 eine Besprechung mit den zuständigen Personen der Steuerbehörde Basel-Stadt. Diese legten mir dar, dass sie sehr wenig Spielraum hätten, da in einer als gemeinnützig anerkannten Institution die kommerzielle Tätigkeit untergeordnet sein müsse. Ich zeigte an dieser Sitzung auf, welche gemeinnützigen Tätigkeiten der Verein erbringt, unter anderem die kostenlosen Beratungsangebote, die kostenlosen Sitzungen, die Öffentlichkeitsarbeit und die ausgedehnte Informationstätigkeit sowie das im Aufbau sich befindliche Schweizer Archiv für Parapsychologie. Sie stimmten bei, dass dieser Teil durchaus gemeinnützig sei und dass sie dem Verein nicht als Ganzes die Gemeinnützigkeit entziehen wollten. Wir erhielten eine Frist bis Ende April 2016 um darzulegen wie wir weiter vorgehen, sonst erfolge der Entzug rückwirkend per 1. Januar 2016.

Es kristallisierten sich folgende drei Optionen mit unterschiedlichen Konsequenzen heraus.

Die erste war nichts zu unternehmen und den Entzug der Gemeinnützigkeit hinzunehmen. Diese Option hätte einen Rückschritt für den BPV bedeutet, neben der finanziellen Belastung in erster Linie für sein Image und seine Aussenwahrnehmung.

Die zweite Option war eine sogenannte Spartenrechnung einzuführen. Dies hätte bedeutet, dass als kommerziell eingestufte Veranstaltungen separat hätten berechnet werden müssen. Weder die Steuerbehörde noch der Vorstand favorisierte diese Lösung, da die Abgrenzung der Bereiche schwierig gewesen wäre und viele Unklarheiten zu erwarten gewesen wären. Konflikte schienen vorprogrammiert, zumal die Steuerbehörde uns von dieser Option abgeraten hat.

Die dritte Lösung war die Gründung einer GmbH durch den Verein. Sie war mit Sicherheit die aufwändigste Lösung mit den weitestreichenden Folgen. Der Vereinsvorstand favorisierte diese Option. Sie bedeutet, dass alle als kommerziell eingestuften Veranstaltungen in eine zu gründende GmbH ausgelagert werden. Die GmbH gehört zu 100% dem BPV, alle Gewinne, Dividenden gehen an den Verein. Der Vorstand fasste an einer Sitzung im März 2016 einstimmig den Beschluss, diese Lösung unseren Mitgliedern an der nächsten Mitgliederversammlung zur Abstimmung zu unterbreiten.

Der Vorstand informierte die Mitglieder im Vorfeld der Mitgliederversammlung detailliert über die Optionen und beantragte, den Vorstand zu ermächtigen, die dritte Variante umzusetzen.

Wie angesichts der Tragweite des Entscheids zu erwarten, führte dieser Vorschlag zu vielen Fragen und längeren Diskussionen an der Mitgliederversammlung vom 20. April 2016. Schließlich stimmten die Anwesenden jedoch dem Vorschlag des Vorstands mit überwältigender Mehrheit zu.

Die Gründung der GmbH erfolgte im August 2016. In Absprache mit der Steuerbehörde wurde der 1. Januar 2017 als Termin der Trennung der beiden Rechtseinheiten bestimmt. Dies gab uns die notwendige Zeit alle erforderlichen Änderungen vorzunehmen.

Der Vorstand wählte an einer weiteren Sitzung Robin Sütterlin zum Geschäftsführer der neuen GmbH. Voraussetzung für den neuen Geschäftsführer war, dass er von der GmbH angestellt wird und nicht im Vorstand des Vereins vertreten ist.

Die neue GmbH muss «organisatorisch und personell getrennt» vom Verein geführt werden. Das hat zur Folge, dass sowohl im Psi-Info als auch auf der Website klar ersichtlich sein muss, dass es sich beim Basler Psi-Verein und der Basler Psi-Veranstaltungen GmbH um zwei getrennte Rechtseinheiten handelt.

Wir versuchen diese Lösung so umzusetzen, dass sie bei unseren Mitgliedern, Kundinnen und Kunden keine Verwirrung stiftet. Wichtig ist uns festzuhalten, dass die GmbH zu 100% dem BPV gehört und alle Gewinne bzw. Dividenden an den Verein ausgeschüttet werden.

Die Mitglieder des Vereins genießen weiterhin Vergünstigungen an allen Veranstaltungen der neuen GmbH, sie erhalten weiterhin Gutscheine für Abendveranstaltungen und viele weitere Vorteile.

In unserem Jubiläumsjahr planen wir vom 8.-10. September ein großes Fest mit vielen Attraktionen zu dem wir den Mitgliedern kostenlosen Zutritt bieten. Weiter stehen jetzt schon fünf Veranstaltungen fest zu denen die Mitglieder kostenlos eingeladen werden, so Abendveranstaltungen mit Joe Dispenza, Mantak Chia, Gordon Smith, Bradley Nelson und Colin Hall.

Wir hoffen dass Sie uns weiterhin die Treue halten oder dass Sie sich zu einer Mitgliedschaft entschließen, falls Sie bisher noch nicht Mitglied sind.

Hier finden Sie alle Veranstaltungen der Basler Psi-Veranstaltungen GmbH